Anschluß 1938Österreich und SudetenlandHeftreihe Deutsche Geschichte im 20. Jahrhundert Wenn sowohl Alpendeutsche als auch die deutschen Bewohner Böhmens, Mährens und österreichisch Schlesiens nach der Zerstörung Österreich-Ungarns im Spätherbst des Jahres 1918 das von Präsident Wilson verkündete Selbstbestimmungsrecht für alle Völker auch für sich in Anspruch nahmen, so war dies eine legale Forderung. Am 12. November 1918 wurde der Staat Deutsch-Österreich als demokratische Republik und als Bestandteil der deutschen Republik ausgerufen und am 22. November desselben Jahres das Gesetz über den Umfang, die Grenzen und Beziehungen des Staatsgebietes von Deutsch-Österreich verabschiedet. Am 2. März des Jahres 1919 wurde dann das Protokoll über den Zusammenschluß des Deutschen Reiches und Deutschösterreichs vom deutschen Reichsminister des Auswärtigen, Graf Brockdorff-Rantzau, und dem deutschösterreichischen Staatssekretär für auswärtige Angelegenheiten, Dr. Otto Bauer, unterzeichnet. Auch die sudetendeutschen Abgeordneten im Wiener Parlament verkündeten am 4. November 1918, daß "Deutschböhmen" und das "Sudetenland" (Deutschmähren und Deuschschlesien) Provinzen Deutschösterreichs seien, die von frei gewählten Landesregierungen verwaltet werden. Diese Landesregierungen mußten allerdings nach der militärischen Besetzung der sudetendeutschen Gebiete durch die Tschechen das Land verlassen. Die friedlichen Kundgebungen in sudetendeutschen Städten, anläßlich des Zusammentritts der deutschösterreichischen Nationalversammlung, zu der keine sudetendeutschen Vertreter entsandt werden durften, wurden am 4. März 1919 von tschechischem Militär mit Waffengewalt niedergeschlagen, wobei vierundfünfzig Tote zu beklagen waren. Trotz der eindeutigen Willenserklärungen der Bevölkerung Deutschösterreichs waren die Siegermächte nicht bereit, ihr das Recht auf Selbstbestimmung einzuräumen. Nach den Bestimmungen der Friedensdiktate von Versailles und Saint-Germain war es beiden deutschen Republiken verboten, sich staatlich zu vereinen.... Das Recht auf Selbstbestimmung wurde mit Füßen getreten.... Erst als [der tschechische Staatspräsident Edvard] Benes in seiner maßlosen Geltungs- und Herrschsucht und seinem abgründigen Haß gegen die Deutschen im Mai des Jahres 1938 durch seine Provokationen die Gefahr eines Krieges heraufbeschwor, setzte sich bei den politischen Vertretern der Sudetendeutschen die Überzeugung durch, daß die Lage der Volksgruppe nur durch eine Volksabstimmung verbessert werden konnte. Nachdem sich die englische Regierung über die tatsächlichen politischen und wirtschaftlichen Verhältnisse in der CSR informiert hatte, rückte die Abtretung der sudetendeutschen Gebiete in greifbare Nähe. Am 21. September 1938 mußte die tschechische Regierung ein diesbezügliches britisch-französisches Ultimatum annehmen, und acht Tage darauf wurden bei der Viermächte-Konferenz in München die Durchführungsbestimmungen zum britisch-französisch-tschechischen Abkommen (Münchner Abkommen) beschlossen. Am 5. Oktober 1938 trat Staatspräsident Benes zurück, nachdem die Übergabe des Sudetengebietes an die deutsche Wehrmacht am 1. Oktober begonnen hatte. Genauso wie in Österreich wurden die einrückenden Verbände der Deutschen Wehrmacht auch im Sudetenland jubelnd und als Befreier empfangen...
(Aus dem Vorwort von Dr. Karl Hans Ertl)
(40 S., 17 x 24 cm, broschiert)
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