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Alfred Seidl:
Der Fall Rudolf Heß
1941-1987
Dokumentation des Verteidigers
Rudolf Heß, Reichsminister und "Stellvertreter des
Führers" für den
Bereich der Partei, hat mit seinem Flug nach England und dem
Fallschirmabsprung
über Schottland am 10. Mai 1941 einen letzten
spektakulären Versuch
unternommen, die Ausweitung des Krieges zwischen Deutschland
und
Großbritannien zu einem neuen Weltkrieg mit mehr als 50
Millionen Toten zu
verhindern. Der Versuch ist gescheitert. Im Oktober 1945 wurde
Rudolf Heß nach
Nürnberg gebracht und vor dem Internationalen
Militärtribunal angeklagt. Er
wurde nach einem Prozeß von mehr als zehn Monaten Dauer
von der Anklage
freigesprochen, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die
Menschlichkeit begangen zu
haben. Mit der Begründung, an der Planung, Vorbereitung
und Führung eines
Angriffskrieges teilgenommen zu haben, wurde er zu lebenslanger
Freiheitsstrafe
verurteilt.
Von der Anklage, Verbrechen begangen zu haben, wurde Heß
freigesprochen. Die
"Rechtsgrundlage" des Tribunals war die der Sieger. Als einziger
der in Nürnberg
verurteilten Größen des Dritten Reiches mußte er
seine Strafe bis zu
seinem Tod am 17.8.1987 verbüßen. An der Richtigkeit
der offiziellen
Todesursache bestehen Zweifel, die durch eine zweite Obduktion
erhärtet wurden.
Über den Autor:
Dr. Alfred Seidl war knapp 35 Jahre alt, als er als junger Anwalt
Verteidiger von Rudolf
Heß wurde. Im Laufe der Prozeßdauer entwickelte er
sich zu einem der
hartnäckigsten Verteidiger überhaupt, der nicht nur die
Rechtmäßigkeit des Internationalen
Militärgerichts in Frage stellte,
sondern vor allem auch auf die Komplizenschaft zwischen
Sowjetunion und Reichsregierung
beim Angriff auf Polen verwies. Auch nach dem Ende des
Prozesses ist Dr. Seidl nicht
müde geworden, durch Verfassungsbeschwerden und
zahlreiche Eingaben das Urteil
gegen Rudolf Heß zu revidieren. Nach dem Tod von Rudolf
Heß war er einer der
ersten, der die Selbstmordversion der Gewahrsamsmächte in
Zweifel zog.
(Klappentext.)
(582 S., 15 x 22.5 cm, gebunden mit Schutzumschlag; mit den
Verträgen und Protokollen
von 1939 und Auszügen aus dem 2. Obduktionsbericht im
Anhang)
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